Die Jugendordnung der Vereinsjugend des Reitervereins Bad Driburg e.V.
Die Jugendordnung des RV Bad Driburg wurde durch den Gesamtvorstand genehmigt und am 21.02.2020 durch die Jugendversammlung beschlossen, somit tritt diese am 21.02.2020 in Kraft.
Präambel: Der Verein und die Vereinsjugend treten für einen manipulationsfreien Kinder- und Jugendsport und für Fairness im Sport ein. Sie verurteilen jegliche Form der Gewalt und des Missbrauchs, unabhängig davon, ob diese/r körperlicher, seelischer, sexueller und anderer Art ist.
§1 Name und Mitgliedschaft
Gemäß § 19 der Satzung des Reitervereins Bad Driburg e.V. gibt sich die Vereinsjugend diese Jugendordnung.
Die Vereinsjugend des Reiterverein Bad Driburg ist die Gemeinschaft aller Mitglieder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres und ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des Vereins.
Die Vereinsjugend führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die ihr zufließenden Mittel unter Berücksichtigung der Gemeinnützigkeit des Vereins.
Die Vereinsjugend ist steuerrechtlich unselbstständig und unterliegt, soweit die folgenden Regelungen nicht abweichen, der Satzung des Vereins.
Die Vereinsjugend des Reiterverein Bad Driburg ist die Gemeinschaft aller Mitglieder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres und ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des Vereins.
Die Vereinsjugend führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die ihr zufließenden Mittel unter Berücksichtigung der Gemeinnützigkeit des Vereins.
Die Vereinsjugend ist steuerrechtlich unselbstständig und unterliegt, soweit die folgenden Regelungen nicht abweichen, der Satzung des Vereins.
§2 Zweck und Aufgaben
Die Vereinsjugend fördert die Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen der satzungsmäßigen Aufgaben des Reitervereins Bad Driburg e.V.
Aufgaben der Vereinsjugend des Reiterverein Bad Driburg e.V. sind unter Beachtung der Grundsätze des freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates:
a) die Vertretung der Interessen der Kinder- und Jugendlichen innerhalb des Vereins,
b) die Förderung des Pferdesports als Teil der Jugendarbeit in seinen freizeit-, breiten- und leistungssportlichen Ausprägungen;
c) Auseinandersetzung mit der Lebenssituation und den Gestaltungsmöglichkeiten von Jugendlichen, verbunden mit der Vermittlung von Fähigkeiten, Verantwortung in der Gesellschaft zu übernehmen;
d) Entwicklung neuer und zeitgemäßer Formen von Pferdesport und Bewegung, von Bildung und Geselligkeit;
e) die Organisation jugendgemäßer und außersportlicher Aktivitäten und Veranstaltungen
f) Zusammenarbeit mit anderen Erziehungs- und Jugendorganisationen
g) Die Erarbeitung und Anwendung eines Konzeptes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Verein.
Aufgaben der Vereinsjugend des Reiterverein Bad Driburg e.V. sind unter Beachtung der Grundsätze des freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates:
a) die Vertretung der Interessen der Kinder- und Jugendlichen innerhalb des Vereins,
b) die Förderung des Pferdesports als Teil der Jugendarbeit in seinen freizeit-, breiten- und leistungssportlichen Ausprägungen;
c) Auseinandersetzung mit der Lebenssituation und den Gestaltungsmöglichkeiten von Jugendlichen, verbunden mit der Vermittlung von Fähigkeiten, Verantwortung in der Gesellschaft zu übernehmen;
d) Entwicklung neuer und zeitgemäßer Formen von Pferdesport und Bewegung, von Bildung und Geselligkeit;
e) die Organisation jugendgemäßer und außersportlicher Aktivitäten und Veranstaltungen
f) Zusammenarbeit mit anderen Erziehungs- und Jugendorganisationen
g) Die Erarbeitung und Anwendung eines Konzeptes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Verein.
§3 Organe
Organe der Vereinsjugend sind:
a) Jugendversammlung und
b) Jugendvorstand
a) Jugendversammlung und
b) Jugendvorstand
§4 Jugendversammlung
a) Die Jugendversammlung setzt sich aus allen Kindern und Jugendlichen des Vereins bis 27 Jahren sowie den gewählten Mitgliedern des Jugendvorstands zusammen. Sie ist das oberste Organ der Jugend des Reiterverein Bad Driburg e.V.
b) Aufgaben der Jugendversammlung sind:
b) Aufgaben der Jugendversammlung sind:
-
Festlegung der Grundsätze und Richtlinien für die Vereinsjugendarbeit sowie für die Arbeit des Jugendvorstandes
-
Entgegennahme der Berichte und des Jahresabschlusses des Jugendvorstandes;
-
Entlastung und Wahl des Jugendvorstandes;
-
Beschlussfassung über vorliegende Anträge und Beratung über Jugendveranstaltungen.
-
Vorbereitung von Anträgen der Vereinsjugend an den Verein
-
Erlass und Änderung der Jugendordnung
c) Die Jugendversammlung findet jährlich mindestens einmal pro Kalenderjahr statt.
Sie findet mindestens 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung des Vereins statt und wird unter Bekanntgabe der Tagesordnung und der eingereichten Anträge schriftlich einberufen.
Sie besteht aus allen Vereinsmitgliedern unter 27 Jahren sowie den Mitgliedern des Jugendvorstandes.
d) Stimmberechtigt sind alle Vereinsmitglieder von 10 bis 27 Jahren. Sie haben je eine persönliche, nicht übertragbare, Stimme.
e) Der Jugendvorstand lädt mindestens 2 Wochen vorher zu der Jugendversammlung ein. Die Einladung mit Tagesordnung erfolgt in Schriftform an alle Mitlieder der Vereinsjugend.
f) Auf Antrag einem Drittel aller stimmberechtigten Mitglieder der Vereinsjugend oder eines Beschlusses des Jugendvorstandes findet eine außerordentliche Jugendversammlung statt. §4 e gilt entsprechend.
g) Die Jugendversammlung ist unabhängig von der Anzahl der Erschienenen beschlussfähig. Abstimmungen und Wahlen erfolgen mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, eine Änderung der Jugendordnung bedarf der Zustimmung von 2/3 der abgegebenen Stimmen. Ungültige Stimmen und Stimmenthaltungen bleiben jeweils unberücksichtigt.
Sie findet mindestens 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung des Vereins statt und wird unter Bekanntgabe der Tagesordnung und der eingereichten Anträge schriftlich einberufen.
Sie besteht aus allen Vereinsmitgliedern unter 27 Jahren sowie den Mitgliedern des Jugendvorstandes.
d) Stimmberechtigt sind alle Vereinsmitglieder von 10 bis 27 Jahren. Sie haben je eine persönliche, nicht übertragbare, Stimme.
e) Der Jugendvorstand lädt mindestens 2 Wochen vorher zu der Jugendversammlung ein. Die Einladung mit Tagesordnung erfolgt in Schriftform an alle Mitlieder der Vereinsjugend.
f) Auf Antrag einem Drittel aller stimmberechtigten Mitglieder der Vereinsjugend oder eines Beschlusses des Jugendvorstandes findet eine außerordentliche Jugendversammlung statt. §4 e gilt entsprechend.
g) Die Jugendversammlung ist unabhängig von der Anzahl der Erschienenen beschlussfähig. Abstimmungen und Wahlen erfolgen mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, eine Änderung der Jugendordnung bedarf der Zustimmung von 2/3 der abgegebenen Stimmen. Ungültige Stimmen und Stimmenthaltungen bleiben jeweils unberücksichtigt.
§5 Jugendvorstand
a) Der Jugendvorstand besteht aus
-
der ersten/dem ersten Jugendwart*in,
-
der zweiten/dem zweiten Jugendwart*in und
-
der/dem Kassierer*in
Die/der 1. Jugendwart*in ist Mitglied des Gesamtvorstandes nach § 19 Abs. 3 und wird im Verhinderungsfall durch die/den 2. Jugendwart*in vertreten.
b) Aufgaben des Jugendvorstandes sind neben der Durchsetzung der von der Jugendversammlung beratenen und beschlossenen Vorhaben insbesondere die Vertretung der Vereinsjugendinteressen nach innen und außen.
c) In den Jugendvorstand ist jedes Vereinsmitglied wählbar. Die Mitglieder des Jugendvorstandes sollen mindestens 16 Jahre alt sein, wobei mindestens ein Vorstandsmitglied das 18. Lebensjahr vollendet haben muss.
d) Mindestens die Hälfte der Vereinsmitglieder muss unter 27 Jahre alt sein.
e) Die Mitglieder des Jugendvorstandes werden von der Jugendversammlung auf 3 Jahre gewählt und bleiben bis zur Neuwahl des Jugendvorstandes im Amt.
f) Der Jugendvorstand erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Jugendordnung, der Beschlüsse der Jugendversammlung und der Vereinssatzung.
g) Der Jugendvorstand fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der/des ersten Jugendwart*in den Ausschlag. Im Übrigen regelt der Jugendvorstand die Arbeitsweise nach eigenem Ermessen.
h) Der Jugendvorstand kann zur Organisation einzelner Aktivitäten und Veranstaltungen, Arbeitsgruppen einrichten und deren Mitglieder berufen.
b) Aufgaben des Jugendvorstandes sind neben der Durchsetzung der von der Jugendversammlung beratenen und beschlossenen Vorhaben insbesondere die Vertretung der Vereinsjugendinteressen nach innen und außen.
c) In den Jugendvorstand ist jedes Vereinsmitglied wählbar. Die Mitglieder des Jugendvorstandes sollen mindestens 16 Jahre alt sein, wobei mindestens ein Vorstandsmitglied das 18. Lebensjahr vollendet haben muss.
d) Mindestens die Hälfte der Vereinsmitglieder muss unter 27 Jahre alt sein.
e) Die Mitglieder des Jugendvorstandes werden von der Jugendversammlung auf 3 Jahre gewählt und bleiben bis zur Neuwahl des Jugendvorstandes im Amt.
f) Der Jugendvorstand erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Jugendordnung, der Beschlüsse der Jugendversammlung und der Vereinssatzung.
g) Der Jugendvorstand fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der/des ersten Jugendwart*in den Ausschlag. Im Übrigen regelt der Jugendvorstand die Arbeitsweise nach eigenem Ermessen.
h) Der Jugendvorstand kann zur Organisation einzelner Aktivitäten und Veranstaltungen, Arbeitsgruppen einrichten und deren Mitglieder berufen.
§6 Änderungen und Inkrafttreten der Jugendordnung
Änderungen der Jugendordnung können nur von einer ordentlichen Jugendversammlung oder einer speziell zu diesem Zweck einberufenen Jugendversammlung beschlossen werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt in der Einladung hingewiesen wurde. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten.
Die Jugendordnung oder deren Änderungen treten in Kraft, wenn sie durch die Jugendversammlung beschlossen und vom Gesamtvorstand des Reiterverein Bad Driburg e.V. genehmigt worden sind.
Die Jugendordnung oder deren Änderungen treten in Kraft, wenn sie durch die Jugendversammlung beschlossen und vom Gesamtvorstand des Reiterverein Bad Driburg e.V. genehmigt worden sind.
Unsere Jugendordnung als PDF-Dokument zum Download finden sie hier.